Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Firma Günthner Training, GF Franco Günthner, Hauptstr. 74, 73110 Hattenhofen - im Folgenden: „GT“ - gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden von GT, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil.
Die Angebote von GT sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angaben in Publikationen jeglicher Art und Form einschließlich solcher Angaben im Internet oder auf elektronischen Datenträgern.
Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformabrede selbst.
Mitarbeiter von GT sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen hinausgehen.
§ 2
Zustandekommen und Umfang des Vertragsverhältnisses
Anmeldungen zu Veranstaltungen von GT sind schriftlich vorzunehmen und für den Anmeldenden rechtsverbindlich.
Ist für Veranstaltungen die Teilnehmerzahl begrenzt und liegt GT eine darüber hinausgehende Anzahl von Anmeldungen vor, liegt es im Ermessen von GT, mit welchen Anmeldenden ein Vertragsverhältnis eingegangen wird. Dabei ist GT insbesondere nicht an die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen gebunden.
Die Anmeldung gilt als von GT angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald GT eine schriftliche Anmeldebestätigung erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat.
Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnahmeplatzes innerhalb der Höchstteilnehmerzahl steht.
Soweit im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis vorliegt, von GT jedoch Leistungen erbracht und vom Teilnehmer bezahlt worden sind, verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrages.
Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit GT vereinbarten Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen, Pausenerfrischungen, sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung Bestandteil der Teilnahmegebühr.
§ 3
Kosten / Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr hat kostenfrei auf dem Konto von GT mit der Kto.-Nr. 710 222 4 bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen (BLZ 611 500 20) mit der Empfängerbezeichnung "Günthner Training" und unter Nennung des Teilnehmernamens, der Teilnehmernummer und der Veranstaltungsbezeichnung bis zu dem in der von GT übersandten Rechnung genannten Zeitpunkt, in jedem Falle aber vor Beginn der Veranstaltung einbezahlt bzw. überwiesen zu werden.
Bei Veranstaltungen vor Ort ist die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn bar an GT zu bezahlen, was von GT am Ende der Veranstaltung auf der gem. § 2 Ziff. 6 geschuldeten Teilnahmebescheinigung quittiert wird.
Abweichende Zahlungsarten oder -modalitäten, insbesondere die Gewährung einer Ratenzahlung, bedürfen in jedem Falle einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit GT. GT ist insbesondere zur Hereinnahme von Wechseln oder Schecks nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Einlösung. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem GT über den Gegenwert verfügen kann.
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, hat er während des Verzugs die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, wobei es sich GT vorbehält, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
GT ist bei Zahlungsverzug des Teilnehmers darüber hinaus berechtigt, für schriftliche Mahnungen eine Mahnkostenpauschale in Höhe von jeweils 5,00 € anzusetzen. Weist das Konto des Teilnehmers nicht die erforderliche Deckung auf, hat der Teilnehmer darüber hinaus etwaig bei GT anfallende Rücklastschriftkosten zu ersetzen.
Der Teilnehmer verzichtet bei bezahlten Leistungen von GT auf sämtliche Rechtsmittel, die über eine Rechnungsberichtigung hinausgehen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber GT bleiben unberührt.
Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch GT schriftlich anerkannt worden ist.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen GT bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch GT.
GT behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. In diesem Falle bleibt das Recht des Teilnehmers unberührt, den Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens bei GT zu erbringen.
§ 4
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis mit GT endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung, sowie im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung, sofern nicht eine Rechtsnachfolge stattfindet.
Schriftliche Um- oder Abmeldungen des Teilnehmers sind bis maximal einen Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Teilnehmer hat jedoch bei wirksamem Rücktritt bis einschließlich vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € zu bezahlen, bei Rücktritt zwischen dreizehn und einschließlich sieben Tagen eine solche in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 15 €, sowie bei Rücktritt zwischen sechs und einschließlich einem Tag vor Beginn der Veranstaltung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 20 €. Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass GT ein geringerer Schaden entstanden ist als dies sich in der zu erbringenden Bearbeitungsgebühr oder in der vollen Teilnahmegebühr wiederspiegelt.
Der Teilnehmer ist überdies berechtigt, GT einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle haften der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer für Ansprüche von GT aus dem Vertragsverhältnis gesamtschuldnerisch. GT ist berechtigt die Stellung eines Ersatzteilnehmers abzulehnen, wenn dies für GT unverhältnismäßig wäre, insbesondere aus in der Person des Ersatzteilnehmers liegenden Gründen oder wenn der Teilnehmer die fällige Teilnahmegebühr noch nicht bezahlt hat.
§ 5
Änderungsvorbehalte von GT
Unplanmäßige, unwesentliche Änderungen, insbesondere des vereinbarten Termins, Orts oder Referenten der Veranstaltung behält sich GT ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhalts stellen lediglich unwesentliche Änderungen in diesem Sinne dar.
GT verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten.
Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so erstattet GT umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
Muss eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben werden, ist der Teilnehmer innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Mitteilung dieses Umstandes durch GT zum schriftlich zu erklärenden Rücktritt berechtigt. GT erstattet in diesem Falle umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
§ 6
Urheberrecht
Die von GT herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen - unabhängig vom dabei verwendeten Medium - stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung.
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von GT vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgend einer Form weitergegeben werden. GT behält sich insoweit alle Rechte vor.
§ 7
Haftung von GT
GT schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um von GT, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von GT verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Bereich wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet GT für solche Schäden, die von GT, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von GT leicht fahrlässig verursacht worden sind, auf das vorhersehbare und vertragstypische Maß möglicher Schäden.
Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden keine Anwendung für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von GT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von GT beruhen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmenbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen GT und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat. Für mögliche kaufrechtliche Ansprüche wird die Geltung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz von GT. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz von GT als vereinbart.